BAföG – „Wie Du nach deinem Studium dein BAföG Kredit zurückzahlen solltest!“

Hast Du seit kurzem endlich deinen Hochschulabschluss in der Tasche? Dann möchte ich Dir erst einmal dazu gratulieren! Wurdest Du im Rahmen deines Studiums nach dem  Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) staatlich gefördert?

Wenn ja, möchte ich Dir im folgenden Artikel zeigen wie Du dein BAföG-Kredit zurückzahlen solltest.

Ich kam ebenfalls in den Genuss der staatlichen Förderung. Während meines Studiums im Jahre 2009 bis 2013 erhielt ich monatlich die BAföG-Höchstförderung. Nach Erhalt meines Hochschulabschluss wurde die BAföG Zahlung bereits für den Folgemonat nach Exmatrikulation eingestellt.

Seit 2013 befinde ich mich nun im Berufsalltag. Immer auch mit dem Gedanken daran, wann ich wohl mein erhaltenes BAföG-Darlehen zurückzahlen muss. Mir gingen diesbezüglich immer folgende Fragen durch den Kopf:

  1. An wen kann ich mich nach dem Studium bezüglich meines Darlehens wenden?
  2. Wann bekomme ich wegen der Rückzahlung Bescheid?
  3. Ist es möglich das Darlehen bereits sofort nach dem Studium komplett zurück zu zahlen?
  4. Wie hoch sind meine BAföG-Schulden?
  5. In welchen Raten kann ich dieses Darlehen begleichen?

Diese Fragen möchte ich auf Basis meines BAföG-Bescheids anschließend beantworten. Ich hoffe ich bringe dadurch etwas Licht ins Dunkel. Mir ging es zumindest vor wenigen Monaten so, dass ich selbst im Internet wenig Informationen darüber fand. Abschließend möchte ich Dir noch einen Ratschlag geben, wie du bei der Rückzahlung viel Geld sparen kannst.

Der BAföG Rückzahlungs-Bescheid

Meinen Rückzahlungs-Bescheid erhielt ich nach langem Warten endlich Ende Januar 2017. In den Jahren zwischen 2013 und heute war Funkstille. Keine Status-Meldung seitens BAföG-Amt. Ob das die Regel ist, kann ich nicht sagen. Mag sein das auch ein Umzug und Änderung der Melde-Adresse dazu geführt hat.

Mein Ratschlag an Dich:

Teile dem Amt nach deinem Umzug immer die aktuelle Adresse mit.

Tust Du das nicht, müssen BAföG-Amt und Co. deine Adresse ermitteln und stellen Dir das Ganze in Rechnung.

An wen kannst Du dich wenden?

Melde Dich dazu am Besten im BAföG Online Portal an. Dort kannst Du jederzeit eine Adressänderung vornehmen.

Allgemeine Informationen rund um das Thema BAföG erhältst du hier.

Wie lange hat es gedauert bis ich Bescheid bekam?

Insgesamt habe ich über 4 Jahre warten müssen.

Und das ist gewollt.

Mit deiner BAföG-Rückzahlung kannst bzw. musst Du 5 Jahre nach deiner Förderhöchstdauer beginnen.

Was heißt das für Dich?

Das bedeutet, Du musst 5 Jahre nach deinem Studium anfangen deinen Kredit zu tilgen. Das bedeutet aber auch, dass Du andererseits 5 Jahre warten musst bis du dein Darlehen zurückzahlen kannst. Eine vorzeitige Rückzahlung vor diesen 5 Jahren ist nicht möglich. Den Rückzahlungs-Bescheid erhältst du circa 6 bis 12 Monate davor. Meinen Rückzahlungs-Bescheid habe ich Dir in vollem Umfang hochgeladen. Im nachfolgendem Bild siehst Du zunächst Seite 1. Wie auf Seite 1 erkennbar, findest Du dort deine Förderungsdauer sowie dein insgesamt erhaltenes zinsloses Darlehen in dieser Zeit.

BAföG Rückzahlungs-Bescheid Seite 1

Wie hoch sind meine BAföG-Schulden?

In meinem Fall beläuft sich die Darlehenssumme aus den Jahren 2009 bis 2013 auf insgesamt 14.597 EUR.

Des Weiteren findest du im Abschnitt 2 die Angabe über deine Förderungshöchstdauer.

Wie bereits beschrieben, musst du 5 Jahre nach diesem Datum mit der Rückzahlung beginnen.

Bei mir startet demnach die Rückzahlung ab dem 30.09.2017.

Der Rückzahlung-Beginn ist weiter unten im Absatz II. 1. angegeben.

Wie viel muss Du von diesem Darlehen maximal zurückzahlen?

Laut §17 ABS. 2 BAföG ist ein zinsloses Staatsdarlehen für einen nach dem 28.02.2001 begonnenen Ausbildungsabschnitt nur bis zu einem Betrag von maximal 10.000 EUR zurückzuzahlen.

Das bedeutet also:

Egal wie viel BAföG-Förderung Du erhalten hast. Du musst maximal 10.000 EUR zurückzahlen.

In welchen Raten muss Du dein Darlehen tilgen?

Die Mindest-Regelrate beträgt vierteljährig 315 EUR.

Du musst somit monatlich mindestens 105 EUR zurückzahlen.

Den Tilgungsplan mit der Mindest-Regelrate findest Du auf Seite 2 des Rückzahlungs-Bescheid:

BAföG Bescheid mit Nachlass
BAföG Rückzahlungs-Bescheid Seite 2

 

 

Startest Du deine Rückzahlung mit der Mindest-Regelrate von 315 EUR vierteljährig so beachte bitte zwingend diesen Hinweis:

Bei Überschreiten eines Zahlungstermins um mehr als 45 Tage werden 6 Prozent Zinsen erhoben.

Mein Ratschlag an Dich:

Strafzinsen in Höhe von 6 Prozent solltest Du dringend vermeiden.

Sorge dafür, dass dein SEPA-Lastschriftmandat an die Bundeskasse immer wie geplant abgebucht wird.

Trage deshalb Sorge, dass dein Konto immer über ausreichend Rücklagen verfügt.

Wie solltest Du deinen BAföG-Kredit nun am Besten zurückzahlen?

Die Antwort ist leicht:

Zum Beispiel indem Du das Darlehen auf einen Schlag komplett zurückzahlst.

Mein Ratschlag an Dich:

Nutze die 5 Jahre bis zum Rückzahlungsbeginn und spare die 10.000 EUR an.

Warum?

Das Darlehen ist doch nach wie vor zinslos, richtig?

Ja richtig, aber:

Die Bundeskasse gibt Dir bei vorzeitiger Rückzahlung des gesamten Darlehen einen beachtlichen Nachlass.

Von den zu zahlenden 10.000 EUR muss ich letztlich nur 9.196,11 EUR zurückzahlen.

Das ist ein Nachlass von über 800 EUR.

Anders ausgedrückt:

Du sparst 8 Prozent wenn Du dein BAföG nach den 5 Jahren komplett zurückzahlst.

Die Alternative

Hast Du bereits das komplette Geld für die Rückzahlung angespart?

Hattest Du geplant damit deinen BAföG-Kredit vorzeitig komplett zurückzuzahlen?

Dann warte erst mal und überlege ob es aus rein wirtschaftlicher Sicht eine bessere Alternative gibt.

Du könntest auch wie folgt vorgehen:

Durch die vorläufige Rückzahlung sparst Du insgesamt 8 Prozent.

Die Tilgungsdauer beläuft sich bei 315 EUR vierteljährig auf circa 8 Jahre.

Das bedeutet also: Du sparst jedes Jahr 1 Prozent wenn Du dein Darlehen vorzeitig begleichst.

Ein Prozent ist letztlich gar nicht so viel, oder?

Mein Ratschlag an Dich:

Statt dein BAföG-Kredit vorzeitig komplett zurückzuzahlen,

Überlege ob Du dein bereits angespartes Geld gewinnbringender investiertest.

Zwar verzichtest Du auf den Nachlass von 8 Prozent,

und musst vierteljährig 315 EUR des ausstehenden Darlehns zurückzahlen.

Aber bedenke bitte:

Aus 10.000 EUR wird selbst bei einer Verzinsung von 3 Prozent bereits in einem Jahr 10.300 EUR.

In 8 Jahren werden aus den 10.000 EUR unglaubliche 12.667 EUR.

In diesen 8 Jahren hast Du dann auch deinen BAföG-Kredit getilgt und bist schuldenfrei.

Mit dem Unterschied das Du nicht nur 800 EUR gespart hast,

sondern unglaubliche 2667 EUR.

Das macht einen Unterschied von Plus 1867 EUR.

Und die 10.000 EUR hast du immer noch!

Bedenke bitte:

Dies gilt natürlich nur unter der Voraussetzung das Du deine 10.000 EUR mit 3 Prozent Verzinsung gewinnbringend anlegst.

Machst Du das nicht oder noch schlimmer: Du gibst dieses Geld einfach aus,

dann empfehle ich Dir zur vorzeitigen Rückzahlung deiner BAföG-Schulden!

Und auch dann wenn Du aus rein psychologischen Gründen gerne schuldenfrei bist.

Wenn Du dich allerdings für Vermögens-Aufbau  interessierst und möglichst viel aus deinem Geld machen möchtest,

dann empfehle ich Dir diese 10.000 EUR lieber zu investieren und dein zinsloses Darlehen Schritt für Schritt abzuzahlen!

Wie Du dein Geld heute noch gewinnbringend investierst, möchte ich Dir zukünftig auf

FREI-und-UNABHAENGIG.de

zeigen. Begleite mich auf diesem Weg und mach mit!

Ich hoffe ich konnte Dir mit diesem Artikel helfen und etwas Licht ins Dunkel bringen.

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Falls Du noch Fragen hast, dann schreib mich gerne an oder komm in die geschlossene Facebook-Gruppe:

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In diesem Sinne.

Werde auch Du frei und unabhängig.

Bis demnächst

Herzlichst

Benjamin

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